Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Michael Quellmalz (hufmalz Consulting)
Jahnstraße 16/1
75249 Kieselbronn
- Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Vertragsbedingungen gelten für den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und Michael Quellmalz (im Folgenden Auftragnehmer bzw. Berater), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder durch Gesetz zwingend geregelt ist.
(2) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
(3) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. - Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die Beratung bzw. Betreuung gemäß Vertrag.
(2) Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein etwa erwartetes Ergebnis, z.B. in Form einer erfolgreichen Zertifizierung kann nicht gewährleistet werden.
(3) Der Auftrag wird unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
(4) Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist, kann sich der Berater zur Durchführung des Auftrags der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer bedienen. Die Verantwortung trägt allein der Berater.
(5) Der Berater ist in der Bestimmung der Arbeitszeit frei und nimmt in dieser Hinsicht Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Abstimmung der Beratungstermine.
(6) Der Berater verpflichtet sich, sich auf dem Gebiet, das seine Beratungstätigkeit umfasst, weiterzubilden und sich jederzeit über einschlägige Veränderungen seines Fachgebietes zu informieren. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass:
• dem Berater alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bereitgestellt werden und
• die Prüfung der zugesandten Arbeitsergebnisse rechtzeitig geschieht und Änderungen dem Berater rechtzeitig zugehen. - Auskünfte des Beraters
(1) Insofern der Berater Dokumentationen anfertigt, wird er diese mittels elektrischer Medien (EDV) erstellen. Mündliche Erklärungen des Beraters über den Fortgang der Tätigkeiten oder die erzielten oder zu erwartenden Ergebnissen dienen nur der Erläuterung und sind dann ohne Verbindlichkeit, wenn Sie nicht schriftlich gegenbestätigt werden. - Urheberrechtsschutz
(1) Der Auftraggeber hat die im Rahmen des Auftrages erstellte Medien z.B. in Form von Handbuch, Anweisungen, Formularen, Bild- und Tonmaterial und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck zu verwenden, für den es gedacht ist. Eine Weitergabe dieser Medien an Dritte, ohne daß ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers an dieser Weitergabe vorliegt, ist nur mit Einwilligung des Beraters gestattet. Eine Veröffentlichung oder gleichartige Verwendung bedarf in jedem Fall der Einwilligung und ggf. Lizenzierung des Beraters. - Mängelbeseitigung
(1) Weist die das Arbeitsergebnis wesentliche Mängel auf, so hat der Auftraggeber das Recht, die Beseitigung dieser Mängel zu verlangen. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt der Berater, soweit sie nicht die betriebliche Umsetzung, sondern ausschließlich die Arbeitsergebnisse des Beraters betreffen. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.
(2) Den Anspruch auf Beseitigung von wesentlichen Mängeln muss der Auftraggeber unverzüglich nach Empfang der Dokumentation schriftlich geltend machen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Formatierungsfehler, Rechenfehler und ähnliche Mängel, die im Arbeitsergebnis enthalten sind, berichtigt der Berater. Einfach zu korrigierende Mängel wie z.B. Schreibfehler korrigiert der Kunde selbst, informiert jedoch den Berater über die Berichtigung. - Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Der Berater haftet höchstens bis zu 50 % des gesamten Beratungshonorars.
(2) Die Haftung begrenzt sich auf das nachweisliche Arbeitsergebnis und der daraus evtl. erforderlichen Korrektur.
(3) Der Berater haftet nicht für Belange, die sich aus der nicht korrekten innerbetrieblichen Umsetzung beim Auftraggeber ergeben. Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
(4) Die Haftungsbegrenzungen der Ziffern (1) bis (3) gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters, beruht.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten Erbringung der Leistung. Ansonsten Gelten die Gesetzlichen Bestimmungen. - Ausfertigung von Dokumentationen
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf einmalige, elektronisch gespeicherte Ausfertigung der Gesamtdokumentation. - Geheimhaltung und Schweigepflicht
(1) Der Berater verpflichtet sich, über alle ihrer Natur nach vertraulichen Kenntnisse, welche die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten betreffen und die er bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat, Stillschweigen zu bewahren auch nach Beendigung des Vertrages. Er darf solche Kenntnisse weder Dritten unbefugt mitteilen noch zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt verwerten.
(2) Kenntnisse, die dem Berater nachweislich vor der Beratungstätigkeit vorlagen oder öffentlich zugänglich sind, z.B. in Form von Patenten oder anderen Veröffentlichungen unabhängig wie der Aufraggeber diese verwertet, sind von der Vertraulichkeit ausgenommen. - Wettbewerbsverbot
(1) Der Berater unterliegt aktuell und bis einschließlich zum 31.03.2025 einem Wettbewerbsverbot zur Firma Vascotube GmbH. Deshalb ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit eine schriftliche Erklärung, dass der Auftraggeber oder ein ihm verbundenes Unternehmen nicht im Wettbewerb zur Firma Vascotube GmbH steht. Der Weiteren ist ein schriftliches Einverständnis seitens des Aufraggebers abzugeben, in dem gestattet wird, dass das Geschäftsverhältnis ggü. der Vascotube GmbH zur Prüfung der Wettbewerbssituation offengelegt werden darf. - Kündigung des Vertragsverhältnisses
(1) Auftraggeber und Berater können den Vertrag nur aus wichtigen Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
(2) Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die er zu vertreten hat, so behält der Berater den Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die er infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich erspart hat (Fahrtzeit, Fahrtkosten). Der Berater braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
(3) Kündigt der Berater aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Berater Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung.
(4) Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grunde, der auf vertragswidrigem Verhalten des Beraters beruht, so kann der Berater nur Vergütung für die bisher geleisteten Arbeiten verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Beraters bleiben unberührt.
- Kurzfristige Stornierung oder kurzfristige terminliche Änderung von vereinbarten Beratungsterminen
(1) Bei Stornierung oder kurzfristiger terminlicher Änderung des persönlich, telefonisch oder schriftlich vereinbarten Beratungstermins gelten grundsätzlich folgende Rücktrittsbedingungen:
• Mehr als 5 Tage vor vereinbarten Beratungstermin: keine Anrechnung
• bei 5 Tagen vor vereinbarten Beratungstermin: 30 %,
• bei 4 Tagen vor vereinbarten Beratungstermin: 40 %,
• bei 3 Tagen vor vereinbarten Beratungstermin: 50 % und
• bei 2 oder weniger Wochentagen vor vereinbarten Beratungstermin: 100% der vertraglichen vereinbarten Summe
(2) Aufwendungen, die infolge der Stornierung oder der kurzfristigen terminlichen Änderung tatsächlich eingespart wurden z.B. Fahrtkosten, werden nicht berechnet. - Kurzfristige Stornierung oder kurzfristige terminliche Änderung von vereinbarten Schulungsterminen
(1) Bei Stornierung oder kurzfristiger terminlicher Änderung des persönlich, telefonisch oder schriftlich vereinbarten Schulungstermines gelten grundsätzlich folgende Rücktrittsbedingungen:
• Bei 5 Werktagen vor Schulungsbeginn: 50%
• Bei 3 Werktagen vor Schulungsbeginn: 70%
• Bei 2 Werktagen, oder weniger, vor Schulungsbeginn: 100%, der vertraglichen vereinbarten Vergütung
(2) Aufwendungen, die infolge der Stornierung oder der kurzfristigen terminlichen Änderung tatsächlich eingespart wurden z.B. Fahrtkosten, werden nicht berechnet. - Vergütung und Spesen
(1) Der Berater erhält ein Honorar nach der vertraglichen Vereinbarung. Er hat daneben Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, soweit dies vereinbart worden ist.
(2) Eine Beanstandung der Arbeiten des Beraters berechtigt nicht dazu, Vergütung oder Auslagenersatz zurückzubehalten. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.
(3) Für Reisetätigkeiten außerhalb des Wohnsitzes des Auftraggebers erhält der Berater aufgrund einer von Ihm, jeweils anzufertigender Aufstellung die ausgewiesenen Fahrtkosten.
(4) Für außergewöhnliche Leistungen, z.B. die Erstellung umfangreicher Gutachten, aufwendige Schulungsveranstaltungen, betriebliche Audits bei Zulieferern, mehrtägige Reisen bzw. Auslandsaufenthalte erfolgt zusätzliche Honorierung gemäß gesondert zu treffender Vereinbarung. - Herausgabe von Unterlagen und Aufbewahrung
(1) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Berater auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für die Durchführung des Auftrages erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für:
• Schriftwechsel zwischen dem Berater und dem Auftraggeber
• Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift oder Abschrift bereits besitzt.
(2) Der Berater kann von Unterlagen, die er im Rahmen des Auftrages für den Auftraggeber erstellt hat (z.B. Handbücher, Anweisungen, Formulare, Statistiken), Ablichtungen oder elektronische Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(3) Der Berater bewahrt seine Aufzeichnungen, Ablichtungen und elektronischen Kopien, die sich auf die Beratung beziehen, fünf Jahre auf. Diese dienen ausschließlich dem Zweck, im Rahmen weiterer Verträge, z.B. Wartungen, Aktualisierung der Dokumente oder interne Qualitätsaudits durchzuführen. - Teilnichtigkeit
(1) Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen.